Zutreffende Regelungen in Verbindung mit den Mitgliedsgebühren
- Bei einem Lebensalter von 75 Jahren und mehr und einer Clubzugehörigkeit von mindestens 25 Jahren als OM* sowie bei einem Lebensalter von 70 Jahren oder mehr und einer Clubzugehörigkeit von mindestens 30 Jahren als OM* gelten Sonderkonditionen für den Jahresbeitrag.
- gemäß der jeweils gültigen Verbandsbeiträge für den Deutschen Golf Verband e. V. und den Bayerischen Golfverband e. V. sowie den Bayerischen Landes Sportverband e. V.
- bei Ehepaaren in verschiedenen Mitgliedsarten gilt für jeden Partner die Einzelgebühr.
- Mitglieder, die nach dem 1. Juli in den Club eintreten, erhalten im Eintrittsjahr einen Nachlass von 25 % auf den Jahresbeitrag (nicht für EMGE/EMGE).
- Mitglieder, die nach dem 1. August in den Club eintreten, erhalten im Eintrittsjahr einen Nachlass von 40 % auf den Jahresbeitrag (n. f. EMGE/EMGG).
- Auswärtige Mitgliedschaft setzt im Regelfall einen Wohnort von mindestens 100km Entfernung zu Bad Kissingen voraus.
- Zweitmitglieder müssen eine Bestätigung ihres Heimatclubs vorlegen.
- Fördermitglieder können den Par 3 6-Lochplatz und die Drivingrange nutzen.
- die Kündigungsfrist für das nächste Spieljahr ist jeweils der 30. September.
- Umwandlungen in eine andere Mitgliedschaftsform sind durch schriftlichen Antrag an den Vorstand bis zum 30.September eines Jahres zu beantragen, oder treten bei Änderung aktuell gültiger Bestimmungen dieser Beitragsordnung oder der gültigen Club-Satzung ein.
- diese Beitragsordnung gilt in Verbindung mit der aktuellen Satzung des Golfclub Bad Kissingen e.V.
- Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
- eine außerordentliche Mitgliedschaft wandelt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, automatisch in
eine ordentliche Mitgliedschaft.
* OM = Ordentliches Mitglied