Mitgliedschaftsmodelle – ab 01.01.2024
Fragen zu unserer Gebührenordnung beantwortet Ihnen gerne unser Sekretariatsteam. Nehmen Sie einfach unter Telefon +49 (0) 971 3608 oder per E-Mail an info@golfclubbadkissingen.de Kontakt auf.
Ordentliche Mitgliedschaft
Mitgliedschaftsform | bei jährlicher Zahlung | bei monatlicher Zahlung |
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Einzelmitglied | 1.351,00 € | 116,00 € |
Ehepaar / Lebensgemeinschaft | 2.432,00 € | 210,00 € |
Familien für Familien mit Kindern bis 10 Jahren zahlt der Ehepartner nur 40% einer Mitgliedschaft | 1.892,00 € | 161,50 € |
Einsteigermitgliedschaft
Mitgliedschaftsform | Jahresbeitrag im 1. Jahr | Jahresbeitrag im 2. Jahr |
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Einsteiger-Mitgliedschaft (in der Gruppe) | 999,00 € | 1351,00 € |
Kinder, Jugendliche und Auszubildende
Mitgliedschaftsform | Jahresbeitrag |
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Kinder & Jugendliche bis 16 Jahre | 99,00 € |
Jugendliche ab 16 Jahren | 175,00 € |
Mitglied in Ausbildung (in Ausbildung bis max. 27 Jahre) | 313,00 € |
Auswärtige und Fördermitgliedschaften
Mitgliedschaftsform | Jahresbeitrag |
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Auswärtiges Mitglied / Zweitmitglied | 562,00 € |
Förder-Mitglied | 250,00 € |
Förder-Mitglied Hotel | 1.351,00 € |
Sonstige Jahres-Gebühren
Art | Jahresbeitrag |
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Verbandsbeiträge (DGV, BGV, BLSV) | 32,20 € |
Zutreffende Regelungen in Verbindung mit den Mitgliedsgebühren
- gemäß der jeweils gültigen Verbandsbeiträge für den Deutschen Golf Verband e. V. und den Bayerischen Golfverband e. V. sowie den Bayerischen Landes Sportverband e. V.
- bei Ehepaaren in verschiedenen Mitgliedsarten gilt für jeden Partner die Einzelgebühr.
- Mitglieder, die nach dem 1. Juli in den Club eintreten, erhalten im Eintrittsjahr einen Nachlass von 25 % auf den Jahresbeitrag (nicht für EMGE/EMGE).
- Mitglieder, die nach dem 1. August in den Club eintreten, erhalten im Eintrittsjahr einen Nachlass von 40 % auf den Jahresbeitrag (n. f. EMGE/EMGG).
- Auswärtige Mitgliedschaft setzt im Regelfall einen Wohnort von mindestens 100km Entfernung zu Bad Kissingen voraus.
- Zweitmitglieder müssen eine Bestätigung ihres Heimatclubs vorlegen.
- Fördermitglieder können den Par 3 6-Lochplatz und die Drivingrange nutzen.
- die Kündigungsfrist für das nächste Spieljahr ist jeweils der 30. September.
- Umwandlungen in eine andere Mitgliedschaftsform sind durch schriftlichen Antrag an den Vorstand bis zum 30. September eines Jahres zu beantragen, oder treten bei Änderung aktuell gültiger Bestimmungen dieser Beitragsordnung oder der gültigen Club-Satzung ein.
- diese Beitragsordnung gilt in Verbindung mit der aktuellen Satzung des Golfclub Bad Kissingen e.V.
- Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
- eine außerordentliche Mitgliedschaft wandelt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft.