Mitgliedschaftsmodelle – ab 01.01.2024

Fragen zu unserer Gebührenordnung beantwortet Ihnen gerne unser Sekretariatsteam. Nehmen Sie einfach unter Telefon +49 (0) 971 3608 oder per E-Mail an info@golfclubbadkissingen.de Kontakt auf.

Ordentliche Mitgliedschaft

Mitgliedschaftsformbei jährlicher Zahlungbei monatlicher Zahlung
Einzelmitglied1.351,00 €116,00 €
Ehepaar / Lebensgemeinschaft2.432,00 €210,00 €
Familien
für Familien mit Kindern bis 10 Jahren zahlt der Ehepartner nur 40% einer Mitgliedschaft
1.892,00 €161,50 €

Einsteigermitgliedschaft

MitgliedschaftsformJahresbeitrag im 1. JahrJahresbeitrag im 2. Jahr
Einsteiger-Mitgliedschaft (in der Gruppe)999,00 €1351,00 €
Jahresbeitrag ist inkl. Trainingseinheiten, Platzreife-Abnahme, mit nachfolgendem Spielrecht im 1. Jahr. Im 2. Jahr als Ordentliches Mitglied

Kinder, Jugendliche und Auszubildende

MitgliedschaftsformJahresbeitrag
Kinder & Jugendliche bis 16 Jahre99,00 €
Jugendliche ab 16 Jahren175,00 €
Mitglied in Ausbildung (in Ausbildung bis max. 27 Jahre)313,00 €

Auswärtige und Fördermitgliedschaften

MitgliedschaftsformJahresbeitrag
Auswärtiges Mitglied / Zweitmitglied562,00 €
Förder-Mitglied250,00 €
Förder-Mitglied Hotel1.351,00 €

Sonstige Jahres-Gebühren

ArtJahresbeitrag
Verbandsbeiträge (DGV, BGV, BLSV)32,20 €
Zutreffende Regelungen in Verbindung mit den Mitgliedsgebühren
  1. gemäß der jeweils gültigen Verbandsbeiträge für den Deutschen Golf Verband e. V. und den Bayerischen Golfverband e. V. sowie den Bayerischen Landes Sportverband e. V.
  2. bei Ehepaaren in verschiedenen Mitgliedsarten gilt für jeden Partner die Einzelgebühr.
  3. Mitglieder, die nach dem 1. Juli in den Club eintreten, erhalten im Eintrittsjahr einen Nachlass von 25 % auf den Jahresbeitrag (nicht für EMGE/EMGE).
  4. Mitglieder, die nach dem 1. August in den Club eintreten, erhalten im Eintrittsjahr einen Nachlass von 40 % auf den Jahresbeitrag (n. f. EMGE/EMGG).
  5. Auswärtige Mitgliedschaft setzt im Regelfall einen Wohnort von mindestens 100km Entfernung zu Bad Kissingen voraus.
  6. Zweitmitglieder müssen eine Bestätigung ihres Heimatclubs vorlegen.
  7. Fördermitglieder können den Par 3 6-Lochplatz und die Drivingrange nutzen.
  8. die Kündigungsfrist für das nächste Spieljahr ist jeweils der 30. September.
  9. Umwandlungen in eine andere Mitgliedschaftsform sind durch schriftlichen Antrag an den Vorstand bis zum 30. September eines Jahres zu beantragen, oder treten bei Änderung aktuell gültiger Bestimmungen dieser Beitragsordnung oder der gültigen Club-Satzung ein.
  10. diese Beitragsordnung gilt in Verbindung mit der aktuellen Satzung des Golfclub Bad Kissingen e.V.
  11. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
  12. eine außerordentliche Mitgliedschaft wandelt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft.